Das Bundesministerium der Justiz meldet einen mit seltener Einigkeit verabschiedeten Gesetzentwurf. Demnach wurde gestern der Entwurf vom 1.12.2011 für ein Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung sowohl in zweiter als auch abschließender dritter Lesung im Bundestag einstimmig verabschiedet.
Methodische Vorteile der Mediation
Viele sehen durch diesen Gesetzgebungsbeschluss den Durchbruch der außergerichtlichen Konfliktlösungsmethode Mediation auch in Deutschland erreicht. Der anglo-amerikanische Sprach- und Wirtschaftsraum hat hier sicher einen langjährigen Akzeptanzvorsprung. Aber allein schon durch die Überlastung deutscher Gerichte werden viele Streitfälle den Zeit- und Kostengewinn einer Mediation nutzen wollen.
Die bisherige gerichtsinterne Mediation wurde durch ein Güterichterkonzept ersetzt. Weiterhin kann als bemerkenswert hervorgehoben werden, dass im Gesetz der „Zertifizierte Mediator“ verankert wird. Hierzu wird es eine vertiefende Rechtsverordnung geben.
Zertifizierung von Mediatoren als Gütekriterium
Mediation & Wirtschaft – Fachverband für Wirtschaftsmediation e.V. vertritt bereits seit seiner Gründung in 2004 die außerordentliche Bedeutung von qualifizierter Ausbildung und Zertifizierung für die erfolgreiche Nutzung eines Mediators. Aus diesem Grund können nur ausgebildete und zertifizierte Mediatoren Mitglieder unseres Fachverbandes werden. Nach unserer Auffassung ist die fachlich sichergestellte Qualifikation des agierenden Mediators eine zentrale Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Mediation.
Sie ist damit für die Mediatorensuche von Konfliktparteien ein sehr wichtiges Gütekriterium. Hier haben bereits frühzeitig die Ausbildungsangebote der Industrie- und Handelskammern (IHK) im allgemeinen und die der IHK Düsseldorf im besonderen eine wichtige Vorreiterrolle eingenommen.
Wer sich tiefergehend informieren will, kann hier den Download-Link (pdf) zur Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses nutzen:


