Was bedeutet es für Auftraggeber und Mediatoren?

Mediator mit "Brief & Siegel"
Mediator mit „Brief & Siegel“

7.500 Mediatoren soll es derzeit in Deutschland geben. Jährlich werden 1.000 neue Mediatoren ausgebildet. Etwa 100 Ausbildungseinrichtungen für Mediation sind im Markt tätig. Das sind erstaunliche Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Mediator kann sich bisher jeder nennen, der glaubt, auf diesem Gebiet etwas vorweisen zu können. Zusätzlich verleihen Ausbildungsinstitute nach eigenem Gutdünken Titel wie Mediator mit Zertifikat bzw. Anerkennung. Nun soll rechtsverbindlich Ordnung in den Markt kommen durch die Bezeichnung „Zertifizierter Mediator“. Das sieht der Entwurf einer Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom Januar 2014 vor. Diese Verordnung hat den etwas sperrigen Titel „Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungs-Verordnung – ZMediatAusbV gemäß § 6 des Mediationsgesetzes“.

Klarheit im Mediationsmarkt
Mit der Rechtsverordnung wird Klarheit geschaffen, wer sich als „Zertifizierter Mediator“ bezeichnen darf. Grundvoraussetzung dafür ist der Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Hochschulstudiums und eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit. Zusätzlich ist eine spezielle Mediatorenausbildung erforderlich, deren Dauer mindestens 120 Zeitstunden umfasst. Die einzelnen Inhalte dieser Ausbildung sind mit Stundenvorgaben im Detail festgelegt. Dabei geht es im Wesentlichen um den Ablauf einer Mediation, um Kommunikations- und Verhandlungstechniken sowie um die Konfliktkompetenz des Mediators. Der zertifizierte Mediator hat sich regelmäßig in Sachen Mediation fortzubilden, und zwar innerhalb von zwei Jahren mindestens im Umfang von 20 Zeitstunden. Ebenso wird praktische Erfahrung in der Durchführung von Mediationsverfahren gefordert, und zwar innerhalb von zwei Jahren mindestens vier Verfahren als Mediator oder Co-Mediator.

Was geschieht mit den Mediatoren, die bereits vor dem Inkrafttreten des Mediationsgesetzes (Juli 2012) ausgebildet wurden, aber die Bestimmungen der neuen Rechtsverordnung nicht oder nur teilweise erfüllen? Das betrifft sicher die Masse der derzeit tätigen Mediatoren. In diesen Fällen ist entweder eine Nachschulung erforderlich entsprechend den in der Verordnung vorgegebenen Inhalten und Zeitstunden. Oder die Übergangsbestimmung wird in Anspruch genommen. Diese besagt, dass bei einer Mindestausbildung von 90 Zeitstunden die fehlenden Ausbildungsstunden und –inhalte durch praktische Erfahrung als Mediator oder Co-Mediator in mindestens vier Mediationsverfahren ausgeglichen werden können. Zugegeben, etwas kompliziert, aber besser klar geregelt als Wildwuchs.

Zertifizierung und Kontrolle
Aus Kostengründen und Gründen der Entbürokratisierung wird keine behördliche Zertifizierungsstelle geschaffen, sondern Zertifizierung sowie Aus- und Fortbildung werden privaten Stellen überlassen. Allerdings, und das ist neu, sind dabei die detaillierten Vorgaben der neuen Rechtsverordnung genau einzuhalten. Zu den privaten Stellen zählen maßgebliche Mediatoren- und Berufsverbände, berufsständische Kammern sowie Industrie- und Handelskammern. Die Teilnahme des Mediators an den geforderten Aus- und Fortbildungsveranstaltungen muss dokumentiert werden. Diese Dokumentationspflicht besteht auch für die durchgeführten Mediationsverfahren, in diesen Fällen natürlich anonymisiert. Unklar bleibt bisher, wer die Nachweiskontrolle führt und ob es eine Beschwerdestelle gibt, wenn der Titel „Zertifizierter Mediator“ unrechtmäßig geführt wird. Darüber müssen sich die privaten Stellen einigen oder es wird geprüft, ob gesetzgeberische Maßnahmen notwendig werden.

Nutzen des Gütesiegels für Auftraggeber und Mediatoren
Der Auftraggeber und der an einem Mediationsverfahren Interessierte kann sich darauf verlassen, dass der zertifizierte Mediator über eine fundierte Qualifikation und praktische Erfahrung verfügt, die durch die Zertifizierung abgesichert ist. Bei nichtzertifzierten Mediatoren, die es natürlich weiterhin geben wird, sind diese Qualifikationen erst aufwendig zu hinterfragen. Für den Mediator selbst steht das Gütesiegel für seine Kompetenz, um im Markt bestehen zu können. Mit der Zertifizierung wird er als Mediator „erster Klasse“ im Markt wahrgenommen. Das erleichtert den Zugang zu Aufträgen für Mediationsverfahren.
Allerdings ist das Gütesiegel nur als Einstieg zu sehen. Letztlich entscheidend sind Qualität und Ergebnis eines durchgeführten Mediationsverfahrens. Darüber entscheiden aber nicht bestimmte Stellen oder der Mediator selbst, sondern der Auftraggeber und die an dem Verfahren beteiligten Konfliktparteien.

P.S. Wer sich für den Originalentwurf der Verordnung interessiert wird beim Bundesministerium für Justiz unter dieser Adresse fündig:

„Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren“

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Das neue Gütesiegel „Zertifizierter Mediator“

zertifizierter Wirtschaftsmediator (IHK) mit Schwerpunkt Innerbetriebliche Konflikte - Gründungsmitglied von Mediation & Wirtschaft e.V.

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