Streit um Richtermediation im Bundesrat

Der Bundesrat hat am 10.02.2012 das Mediationsgesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Damit macht er sich zum Sprachrohr der gerichtsnahen Mediation.
Wir erinnern uns: der Bundestag hatte bereits am 15.12.2011 ein Mediationsgesetz verabschiedet, in dem die gerichtsnahe Mediation nur noch für eine Übergangszeit von einem Jahr vorgesehen ist. Diese Richtermediation sollte dann in ein „erweitertes Güterichterkonzept“ überführt werden.

Bundesrat will gerichtsnahe Mediation etablieren
Dieser Lösung ist der Bundesrat nun entgegen getreten. Er hält die richterliche Mediation für so erfolgreich, dass sie in den Prozessordnungen ausdrücklich verankert werden soll. Sein Kernargument: die bisherige Methodenvielfalt soll beibehalten werden. Die gerichtsnahe Mediation habe sich als ein wirtschaftlich sinnvolles und erfolgreiches Konfliktlösungsverfahren erwiesen. Dabei habe die Richterschaft „…die Mediation auch begrifflich positiv besetzt und ihr Seriosität verliehen.“ (Bundesrat Drucksache 10/12).

Warum die gerichtsnahe Mediation ein Etikettenschwindel ist
Zwischen Mediationsverfahren einerseits und Güterichtermodell andererseits ist eine scharfe Abgrenzung erforderlich. Der Mediator urteilt – im Gegensatz zum Güterichter – nämlich nicht. Sondern er befähigt die Streitparteien, eine eigene und selbstbestimmte Lösung für ihr Problem zu finden. Durch die gerichtsnahe Mediation wird  dieses wichtige Alleinstellungsmerkmal des Mediationsverfahrens aber gerade aufgeweicht: Die seriöse Richterschaft soll die Medianten allein durch ihren Stand und Status beeindrucken. Ein Richter wird deshalb als Mediator auch immer wieder in seine Richterrolle fallen. Diese Rolle ist aber in der Mediation gerade nicht gefragt!  So werden die Konfliktparteien in ihrer Möglichkeit beschnitten, eine selbstbestimmte Lösung zu erarbeiten und umzusetzen.

Die öffentliche Hand konkurriert mit dem freien Markt
Aber nicht nur, dass ein Richter niemals gleichzeitig auch Mediator sein kann, wenn die Mediation im Gericht stattfindet. Zusätzlich diskrediert die vom Bundesrat behauptete Seriosität des Richter-Mediators alle freiberuflich tätigen Mediatorinnen und Mediatoren. So wird  eine künstliche Konkurrenz zwischen freiberuflich tätigen Mediatoren und der öffentlichen Hand in Gestalt der Judikative aufgebaut.

Es bleibt spannend, ob und wie der Vermittlungsausschuss diese Widersprüche zu Gunsten einer fortschrittlichen Mediation auflösen wird.

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