Zur Zeit ist es an Finanzgerichten modern, darauf hinzuweisen, dass sie FinanzrichterInnen, die sogar teilweise ausgebildete Mediatoren (Finanzgericht Köln, Pressemitteilung vom 30.08.2012) oder wenigstens „lebenserfahren“ (Finanzgericht Düsseldorf, Pressemitteilung vom 28.09.2012) sind, zu „Güterichtern“ bestellt haben. Auch aktuelle Veröffentlichungen in der