Konfliktlösung per Mediation.
Sexuelle Belästigung gibt es nicht nur in Hollywood sondern weit verbreitet laut Umfragen auch in deutschen Betrieben. Die aktuelle „Me too“-Debatte heizt das Thema zusätzlich an. Als sexuelle Belästigung gelten laut AGG § 3 Abs. 4 (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) anzügliche Bemerkungen oder Witze, unangemessene Blicke oder sexuelle Gesten, unerwünschte Berührungen oder pornografische Mails. Das kann, unabhängig vom Geschlecht, zwischen Vorgesetzten und – meistens weiblichen – Mitarbeitern oder auch zwischen Kollegen/Kolleginnen stattfinden. Oft gepaart mit dem Vorwurf des Mobbing. Entscheidend ist, dass diese Handlungen bei der betroffenen Person unerwünscht sind.
Bei diesem Konflikt sind die Tatbestände in den meisten Fällen zunächst ungeklärt. Vorwurf steht gegen Vorwurf. Auf der einen Seite der Vorwurf des „Opfers“ wegen sexueller Belästigung. Auf der anderen Seite der Vorwurf des „Täters“, der die Belästigung abstreitet, wegen übler Nachrede oder Verleumdung. In jedem Fall ist das Eingreifen des Arbeitgebers erforderlich. Einmal aufgrund seiner rechtlich geregelten Schutzpflicht. Zum anderen, um Rufschädigung vom Unternehmen und einzelnen Mitarbeitern abzuwenden und den Betriebsfrieden zu wahren.
Was kann Mediation in einem solchen Fall leisten? Ziel ist es, eine für beide Parteien annehmbare Übereinkunft über ihre künftige Beziehung am Arbeitsplatz zu finden. Leichter gesagt als getan. Zunächst geht es darum zu klären, wer vermeintlich was wann wem gegenüber gesagt oder getan hat. Es geht dabei nicht um das Finden objektiver Wahrheit. Der Mediator ist kein Richter. Es geht um die Trennung zwischen wahrgenommenen Handlungen und deren Interpretation. Wird ein Witz, eine Berührung als sexuelle Belästigung empfunden oder waren das nur unbedachte Sprüche, harmlose Flirtversuche unter Kollegen? Wenn es dem Mediator gelingt, die unterschiedlichen Wahrnehmungen der Beteiligten deutlich werden zu lassen und jeder das Wahrnehmen und Empfinden des anderen akzeptiert, ist schon viel gewonnen. Auch eine Entschuldigung, dass eine Kränkung oder Entwürdigung nicht beabsichtigt war, kann hilfreich sein.
Am Ende der Mediation sollte eine gemeinsame Vereinbarung stehen, dass die Vorwürfe aufgearbeitet und vom Tisch sind. Ebenso, dass künftig bei einer ähnlichen Situation im Betriebsalltag sofort und direkt Rückmeldung gegeben wird, wie das Verhalten des anderen empfunden wird. Zusätzlicher Nebeneffekt der Mediation kann die Absprache sein, wie die Kommunikation untereinander und im Team zu verbessern ist.
Eine Mediation zu versuchen, zunächst außerhalb juristischer Verfahren, ist für alle Beteiligten der bessere Weg.
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